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   VGH Bayern, 02.12.2015 - 14 ZB 15.2160   

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VGH Bayern, 02.12.2015 - 14 ZB 15.2160 (https://dejure.org/2015,39431)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.12.2015 - 14 ZB 15.2160 (https://dejure.org/2015,39431)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Dezember 2015 - 14 ZB 15.2160 (https://dejure.org/2015,39431)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung von Mobbing-Vorkommnissen als Dienstbeschädigung und Schadensersatz wegen eines darauf beruhenden Dienstunfalls

  • rewis.io

    "Mobbing" als Dienstunfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung von Mobbing-Vorkommnissen als Dienstbeschädigung und Schadensersatz wegen eines darauf beruhenden Dienstunfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 309
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 03.11.2014 - 2 B 24.14

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs eines Beamten gegen den Dienstherrn

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2015 - 14 ZB 15.2160
    Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts sei dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 2014 - 2 B 24.14 - (Buchholz 232.0 § 78 BBG 2009 Nr. 1) nicht zu entnehmen, dieses sei endgültig der Rechtsansicht, dass die Vorschrift auf "Mobbing"-Vorwürfe und daraus resultierende Schadensersatzansprüche anwendbar sei.

    Wie dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 2014 - 2 B 24.14 - (Buchholz 232.0 § 78 BBG 2009 Nr. 1) zu entnehmen ist, gilt dies grundsätzlich auch bei Klagen auf Schadensersatz wegen "Mobbing".

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 3. November 2014 - 2 B 24.14 - (Buchholz 232.0 § 78 BBG 2009 Nr. 1) im Hinblick auf diese bereits erfolgte Klärung die Nichtzulassungsbeschwerde des dortigen Klägers nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. Dezember 2013 - 1 A 71/11 - (IÖD 2014, 88), in dem es ebenfalls um einen Schadensersatzanspruch eines Beamten gegen den Dienstherrn wegen "Mobbings" ging, abgelehnt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - 1 A 71/11

    Schadensersatz eines Beamten für vermeintliche Verletzungen seines

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2015 - 14 ZB 15.2160
    Solche Maßnahmen können insbesondere Umsetzungen oder Versetzungen von beteiligten Personen sein, welche zumal in größeren Geschäftsbereichen - wie hier der Bundespolizei - in der Regel auch realisiert werden können (vgl. OVG NW, U.v. 12.12.2013 - 1 A 71/11 - IÖD 2014, 88, auf das das Verwaltungsgericht verweist, UA S. 16 Mitte).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 3. November 2014 - 2 B 24.14 - (Buchholz 232.0 § 78 BBG 2009 Nr. 1) im Hinblick auf diese bereits erfolgte Klärung die Nichtzulassungsbeschwerde des dortigen Klägers nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. Dezember 2013 - 1 A 71/11 - (IÖD 2014, 88), in dem es ebenfalls um einen Schadensersatzanspruch eines Beamten gegen den Dienstherrn wegen "Mobbings" ging, abgelehnt.

  • BGH, 01.08.2002 - III ZR 277/01

    Haftung des Dienstherrn für Schäden durch Mobbing durch den Vorgesetzten eines

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2015 - 14 ZB 15.2160
    Soweit der Kläger meint, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts widerspreche dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. August 2002 - III ZR 277/01 - (NJW 2002, 3172) und es müsse auf eine einheitliche obergerichtliche Rechtsprechung hingewirkt werden, ist darauf hinzuweisen, dass der dortigen Fallgestaltung - so explizit der Bundesgerichtshof - ein gravierender Fall von "Mobbing" zugrunde lag.
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2015 - 14 ZB 15.2160
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2015 - 14 ZB 15.2160
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2015 - 14 ZB 15.2160
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinn liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • BVerwG, 19.02.2007 - 2 B 19.07

    Darlegung eines Verstoßes gegen die Aufklärungspflicht bei notwendiger Einholung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2015 - 14 ZB 15.2160
    Ein Dienstunfall ist danach ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist (vgl. z. B. BVerwG, B.v. 19.2.2007 - 2 B 19.07 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 49; BayVGH, B.v. 4.5.2011 - 3 ZB 09.2463 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 18.01.2008 - 22 ZB 07.15

    Öffentlich-rechtlicher Immissionsabwehranspruch; gemeindliche Mehrzweckhalle;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2015 - 14 ZB 15.2160
    Es wäre insbesondere mit der Absicht des Gesetzgebers, den Aufwand für die Bearbeitung eines Zulassungsantrags zu reduzieren (vgl. die Begründung zum Entwurf der Bundesregierung eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze, BT-Drs. 13/3993 S. 13), nicht vereinbar, wollte man den Verwaltungsgerichtshof als verpflichtet ansehen, die Akte des Verwaltungsgerichts und darin enthaltene Schriftsätze daraufhin durchzusehen, ob sich im schriftlichen oder mündlichen Vorbringen des Rechtsmittelführers gegebenenfalls einschlägige Ausführungen finden (vgl. BayVGH, B.v. 18.1.2008 - 22 ZB 07.15 - juris Rn. 8 m. w. N.).
  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 12.82

    Beamtenrecht - Amtshaftung - Fürsorgepflichtverletzung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2015 - 14 ZB 15.2160
    Das Verwaltungsgericht hat aber unter Hinweis auf ältere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z. B. U.v. 17.10.1985 - 2 C 12.82 - NVwZ 1986, 481) ausgeführt, dass Rechtsmittel in diesem Sinn alle Rechtsbehelfe sind, die eine Unterbindung des schädigenden Verhaltens und zugleich eine Abwendung des Schadens selbst bezwecken und ermöglichen können, einschließlich des Rechtsschutzes im gerichtlichen Verfahren (UA S. 16 Mitte).
  • VGH Bayern, 04.05.2011 - 3 ZB 09.2463

    Dienstunfall verursacht durch Mobbing (hier: verneint); Dauereinwirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2015 - 14 ZB 15.2160
    Ein Dienstunfall ist danach ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist (vgl. z. B. BVerwG, B.v. 19.2.2007 - 2 B 19.07 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 49; BayVGH, B.v. 4.5.2011 - 3 ZB 09.2463 - juris Rn. 3).
  • VG Bayreuth, 24.05.2016 - B 5 K 14.106

    Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen Dienstherrn wegen "Mobbings"

    Dieser Rechtsgedanke beansprucht nicht allein im Bereich des Amtshaftungsrechts Geltung, sondern ist auch auf Fälle der Fürsorgepflichtverletzung und insbesondere auf Mobbing-Konstellationen anwendbar (vgl. BVerwG, a. a. O. juris Rn. 6 ff.; OVG NW, U. v. 12.12.2013 - 1 A 71/11 - juris Rn. 71 ff.; BayVGH, B. v. 2.12.2015 - 14 ZB 15.2160 - juris Rn. 9, 16).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2017 - 5 LA 152/17

    Vorliegen eines "plötzlichen Ereignis" im Sinne des Dienstunfallrechts bei

    Schädliche Dauereinwirkungen im dienstlichen Bereich sind grundsätzlich kein "plötzliches Ereignis" im Sinne des Dienstunfallrechts (vgl. OVG NRW, Urteil vom 21.12.1994, a. a. O.; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 16.2.1996 - 2 A 11573/95 -, NVwZ-RR 1997, 45 [Leitsatz 1.]; Bay. VGH, Beschluss vom 2.12.2015 - 14 ZB 15.2160 -, juris Rn. 7).
  • VG Braunschweig, 10.08.2023 - 7 A 140/22

    Anerkennung eines Dienstunfalls

    Maßgeblich ist danach, dass das Ereignis unvermittelt eintritt und auf einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum beschränkt ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.12.2017 - 5 LA 152/17 -, juris Rn. 16; BayVGH, Beschl. v. 02.12.2015 - 14 ZB 15.2160 -, juris Rn. 7; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.02.1996 - 2 A 11573/95 -, juris Leitsatz 1; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 21.12.1994 - 6 A 1079/94 -, juris).
  • VG Schleswig, 13.11.2018 - 12 A 95/18

    Anerkennung eines Gesprächs als Dienstunfall; posttraumatische Belastungsstörung

    Dabei ist vorliegend zu berücksichtigen, dass psychische Erkrankungen in aller Regel nicht auf einem plötzlichen, örtlich und zeitlich bestimmbaren Ereignis im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 SHBeamtVG beruhen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 2007 - 2 B 19.07 -, juris, Rn. 8; VGH München, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - 14 ZB 15.2160 -, juris, Rn. 7; VG Bayreuth, Urteil vom 18. August 2018 - B 5 K 13.438 -, juris, Rn. 38).
  • VG Ansbach, 11.04.2018 - AN 11 K 14.01200

    Ansprüche auf Entschädigungszahlung und Ausgleichszahlung bei Erkrankung infolge

    Schädliche Dauereinwirkungen im dienstlichen Bereich stellen demnach grundsätzlich kein plötzliches Ereignis dar (BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 14 ZB 15.2160 - juris Rn. 7).
  • VG Bayreuth, 07.08.2023 - B 5 K 21.1239

    Nichterfüllung der zweijährigen Wartezeit ab Beförderung bis zum

    Hinzu kommt, dass nach der ständigen Rechtsprechung besoldungs- und versorgungsrechtliche Vorschriften des Beamtenrechts einer ausdehnenden Auslegung und Ergänzung durch allgemeine Grundsätze - und damit auch einer Analogie - nicht zugänglich sind (vgl. BVerwG, B.v. 6.2.1995 - 2 B 10.95 - juris Rn. 3 m.w.N.; BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 14 ZB 15.2160 - juris Rn. 7).
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